Vogelschutz / Jungvögel

 

Bettelnde Jungvögel am Boden nicht mitnehmen

 

NABU Hessen warnt: Falsche Tierliebe schadet dem Vogelnachwuchs

 

Wetzlar – Im Mai nimmt die Brutsaison an Fahrt auf. Die ersten Vogelkinder sind schon unterwegs und bald werden noch weitere Jungvögel die schützenden Nester in Hecken oder Nistkasten verlassen. Den NABU erreichen im Frühjahr viele Anfragen von besorgten Tierfreund*innen, die scheinbar verlassene Jungvögel entdecken. „Unser Rat lautet eigentlich immer: Erst beobachten, dann eingreifen. Die unerfahrenen und im Fliegen noch ungeübten Vogeljungen wirken auf den ersten Blick oft hilflos. Sie aufzunehmen, ist jedoch meist falsch verstandene Tierliebe“, sagt Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Der Biologe rät: „Lassen Sie die halbflüggen, befiederten Jungvögel, so genannte Ästlinge, erstmal sitzen. Sollte nach 20 Minuten kein Elternvogel auftauchen, liegt es vielleicht daran, dass wir zu dicht dran sind und sie sich nicht zu ihren Jungen trauen. Also lieber noch etwas Abstand nehmen und weiter abwarten.“ Tatsächliche Hilfe benötigen befiederte Jungvögel nur, wenn nach mehreren Stunden immer noch keine Altvögel in seiner Nähe zu sehen sind.

 

Damit keine Tiere aus der Natur versehentlich entnommen werden, die topfit sind, stellt der stellvertretende Landesvorsitzende Bernd Petri klar: „Das herzzerreißende Rufen von scheinbar verlassenen Jungvögeln in Gärten und im Wald sind keine Hilfe- sondern Bettelrufe. So halten die Vogeljungen Kontakt zu ihren Eltern. Sie halten sich in der näheren Umgebung ihres verlassenen Nests auf und werden dort weiter von den Altvögeln gefüttert.“ Greift der Mensch in dieser sensiblen Phase ein, unterbricht er die Bindung zwischen Alt- und Jungvogel. Nur wenn Jungvögel an gefährlichen Orten wie Straßen und Gehwegen sitzen oder akut von Katzen bedroht sind, sollte man sie vorsichtig aufheben und ins nächste Gebüsch setzen. Anders als bei Rehkitzen nehmen Vogeleltern ihre Jungen wieder an, wenn diese von einem Menschen berührt wurden.

 

„Wer helfend eingreifen will oder muss, sollte sich immer bewusst sein, dass Jungvögel Wildtiere sind, denen nur in einem Notfall geholfen werden darf. Ansonsten wäre dies ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz“, erläutert der Vogelexperte Petri. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Jungvögel nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank, und somit tatsächlich hilflos sind. Petri weist darauf hin, dass Jungvögel, die mit nach Hause genommen werden, selbst bei fachgerechter Pflege deutlich schlechtere Überlebenschancen haben als in der Natur.

 

Wer Gartenvögeln helfen möchte, ihre Jungen erfolgreich aufzuziehen, der sollte auf einen gut strukturierten, naturnahen Garten mit reichlich natürlichen Futterquellen achten. Verstecke in Stauden oder dichtes Gebüsch (gerne auch mit Stacheln und Dornen) bieten sichere Rückzugsorte vor Greifvögeln und Katzen. Wer Katzen hält, sollte diese, wenn im Mai und Juni warnende Altvögel und ausgeflogene Jungvögel zu beobachten sind, nicht nach draußen lassen. „Zumindest sollten Sie drauf achten, dass sich Ihre Katze von Mitte Mai bis Mitte Juli in den Morgenstunden nicht im Freien aufhält. Damit wäre den Vögeln schon sehr geholfen, denn dann sind die meisten gerade flüggen Jungvögel unterwegs“, rät Petri.

Hintergrund

Eine hilfreiche Faustregel zu Jungvögeln: „Nestlinge“, also Jungvögel ohne Federkleid, oder nur mit leichtem Flaum, die noch nicht aktiv auf ihren Füßen stehen können sind außerhalb des Nestes hilflos. Sie sollten schnellstmöglich zurück ins Nest und nur, wenn das nicht möglich ist, in eine Vogelpflegestation gebracht werden.

„Ästlinge“, also flächendeckend befiederte Jungvögel, die bereits aktiv auf ihren Füßen stehen können, werden von ihren Eltern auch außerhalb des Nestes versorgt und sollten nur mitgenommen werden, wenn sie verletzt sind.

Adressen von anerkannten Auffang- und Pflegstationen können bei den Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, den Regierungspräsidien, bei Tierärzten oder Tierschutzvereinen oder auch den Gruppen des NABU erfragt werden. Die Betreiber*innen der Auffang- und Pflegestationen sind in der Regel ehrenamtliche Arten- bzw. Tierschützer*innen, die sich in Ihrer Freizeit um verletzte Tiere kümmern und nur über begrenzte räumliche Kapazitäten verfügen. Ein Anspruch auf Aufnahme der Tiere besteht daher nicht.

Mehr Infos:

NABU-Infoseite zu verwaisten JungvögelnSuchhilfe für Pflege- und Auffangstationen

Tipps zur Unterstützung der Gartenvögel in der Brutzeit

Tipps für einen vogelfreundlichen Garten

Tipps für Katzen- und Vogelfreund*innen

 

Verwaiste“ Jungvögel bitte nicht aufnehmen - Helfen Sie nur dort, wo es wirklich notwendig ist


Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind. Man sollte solche Tiere auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern sie an Ort und Stelle belassen.

 Bei vielen Vogelarten verlassen die Jungvögel flugunfähig das Nest. Dies ist ganz natürlich und ist Bestandteil des Feindvermeidungsverhaltens. Hierdurch wird das Risiko verringert, dass alle Jungvögel gleichzeitig einem Fressfeind zum Opfer fallen. Die Jungvögel werden auf dem Boden weiter von den Eltern versorgt. Sitzt ein Jungvogel auf der Straße oder in einem ähnlichen Gefahrenbereich, so sollte dieser in eine angrenzende Grünanlage und je nach Vogelart ins Gebüsch bzw. auf einen Baum gesetzt werden. Unsere heimischen Vögel riechen fast nichts, Sie brauchen sich also keine Gedanken wegen eines eventuell an den Jungen haftenden Menschengeruchs zu machen.

Auch Eulen verlassen oftmals als halbgroße Jungvögel die zu eng gewordene Brutstätte und sitzen bis zur Flugfähigkeit als „Ästlinge“ im bodennahen Strauchwerk. Solange menschliche Beobachter, im Falle der nachtaktiven Eulen noch dazu zur falschen Tageszeit, sich in der Nähe der Jungtiere aufhalten, kehren die Altvögel nicht zu diesen zurück. Wer einen solchen kräftig wirkenden „Scheinwaisen“ findet, sollte ihn am besten in Ruhe lassen oder erforderlichenfalls an einen geschützten Ort, wie etwa eine Hecke, umsetzen. Noch nackte Jungvögel sollten möglichst vorsichtig ins Nest zurückgesetzt werden. Vögel stören sich im Gegensatz zu manchen Säugetieren nicht am menschlichen Geruch. Jungvögel werden daher auch nach dem Umsetzen wieder von den Alttieren angenommen und versorgt.

Wie kann einem flugunfähigen Vogel geholfen werden?


 Dafür ist es notwendig einzuschätzen, ob es sich um einen Jungvogel oder um einen bereits selbständigen Vogel handelt.

Eine Ausnahme bilden Mauersegler, diese werden nur am Brutplatz von den Altvögeln versorgt. Auch einen jungen Waldkauz bitte nicht mit nach Hause nehmen. Zu viele Jungvögel sterben unnötig durch gut gemeinte, aber falsche Versorgung in Menschenhand. Deshalb unsere Bitte: Sind Sie bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials unsicher, dann rufen Sie den NABU oder Mitarbeiter der Wildtierpflegestation in Ihrer Nähe an.

Wann sollte Polizei oder Feuerwehr hinzugezogen werden?


Immer wenn Leib und Leben von Menschen durch eine Rettung gefährdet wäre, z. B. bei einer Rettungsaktion eines Wildvogels, der an einer Schnur im Baum hängt, oder wenn ein Höckerschwan auf einem Gewässer festgefroren ist. Bei einer Stockentenfamilie, die im Stadtzentrum eine Straße überqueren möchte, kann die Polizei den Straßenverkehr regeln, um zu vermeiden, dass die Küken oder die Entenmutter überfahren werden. Das Anhalten auf der Autobahn ist verboten. Wenn Sie einem verletzten Tier dort helfen möchten, sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen.

Ansprechpartner


Staatliche Vogelschutzwarte Hessen                                      0641-20009530

 

Vogelpflegestation Gründau (Tauben, Raben)                     06151 - 168 69

 

Wildtierhilfe Schäfer  (Singvögel, Eichhörnchen, Igel)      06103 - 459 8955

Wildvogelpflegestation Hungen
keine Wasservögel
35410 Hungen/Nonnenroth
Telefon: 0 64 02 – 92 39


Tierheim Wetterau e. V.
– Wildtierauffangstation –
Brunnenweg (außenliegend)
61231 Bad Nauheim/Rödgen
Telefon: 0 60 32 – 63 35
Email:
tierheim-wetterau@t-online.de


Greifvögel, Eulen aber auch andere Vögel sind in der Falknerei Ronneburg als staatlich anerkannte Pflege- und Auffangstation bestens aufgehoben.

 

Falknerei Ronneburg
Burg Ronneburg
63549 Ronneburg

Telefon: (0163) 40 94 500
E-Mail:mail@falknerei-ronneburg.de

falknerei-ronneburg.de