Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Wespen unterliegen lediglich dem sog. Allgemeinen Artenschutz. Es kommt vor allem bei Hornissen und Wespen vor, dass sich diese in oder an Gebäuden einnisten.
Was eine Beseitigung oder Umsiedlung betrifft kann auf der Homepage des Wetteraukreises nach gelesen werden: Link zur UNB
Auf der Seite der UNB ist auch ein Antrag auf Umsiedlung oder Beseitigung zum Herunterladen aufgeführt.
Zu Fragen, Bestimmung oder evt. Umsiedlung empfehlen wir:
Herrn Schwarzkopf: 0176-36376885 (es können Kosten anfallen)
1. Am Kaffeetisch und beim Grillen: Wespen stechen sobald sie sich bedroht fühlen. Vermeiden Sie
deshalb heftige Bewegungen.
2. Auch das Wegpusten der Tiere ist nicht ratsam:
Das im Atem enthaltene Kohlendioxid gilt im Wespennest als Alarmsignal.
3. Nur zwei der acht heimischen Wespenarten stehen auf Süßspeisen und Fleisch / Wurst, nämlich
Deutsche Wespe und Gemeine Wespe. Es ist sinnvoll, Nahrungsmittel im Freien abzudecken und Reste wegzuräumen. Nach dem Essen sollte bei Kindern
der Mund abgewischt werden, um die Wespen nicht anzulocken.
4. Um von den ungeliebten
Tischgästen gänzlich in Ruhe gelassen zu werden, empfiehlt sich eine Ablenkfütterung. Die Schülerinnen Maike Sieler und Henrike Weidemann fanden
bei einem Experiment für „Jugend forscht“ heraus, dass sich überreife Weintrauben dazu am besten eignen. Fünf bis zehn Meter vom Ort des eigentlichen Geschehens entfernt aufgestellt, halten die
Früchte die Wespen in Schach. Vorsicht: Unverdünnte Marmelade oder reiner Honig wirken als Ablenkung weniger gut. Sie machen die Tiere aggressiv. Vom Kauf von mit süßem Saft oder Bier gefüllten
Wespenfallen rät der NABU ganz ab. Die Tiere sterben in der Flüssigkeit einen qualvollen Tod. Zudem gehen nur alte Tiere in die Falle. Das aktive
Volk wird nicht dezimiert.
5. Wespen können von Gerüchen
wie Parfum, Cremes, Holzmöbelpolitur oder ähnlichen Düften angezogen werden. Außerdem fliegen Sie gerne auf bunte Kleidung.
6. Sobald man doch einmal
gestochen wurde, hilft es, eine halbierte Zwiebel auf den Stich zu drücken. Durch die äthärischen Öle und Verdunstungskälte wird der Schmerz und die Schwellung gelindert.
7. Um Wespen, Bienen und andere
Insekten aus dem Haus zu halten, empfiehlt es sich, Fliegengaze an Fenstern und Türen anzubringen, insbesondere an Küchen-, Bad- und
Kinderzimmerfenstern.
8. Haben sich trotz aller
Vorkehrungen Wespen ins Haus verirrt, wird ein Glas über das Insekt gestülpt und vorsichtig ein Stück Papier als Boden untergeschoben, um das Tier
wieder nach draußen zu bringen.
9. Wespennester
am Haus dürfen nicht einfach
eingeschlossen werden, da sich die Tiere dann einen anderen Ausgang suchen und so ins Haus gelangen können. Am verschlossenen Einflugloch müssen Sie dann mit aggressiven Wespen
rechnen.
10. Bleibt man auf einer Distanz
von zwei bis drei Metern zum Nest und versperrt die Flugbahn der Wespen nicht, fühlen sie sich nicht bedroht.
11. Obst rechtzeitig abernten
und aufsammeln. Blattläusen mit biologischen Maßnahmen vorbeugen beziehungsweise diese bekämpfen, da die süßen Ausscheidungen der Läuse Wespen
anziehen.
12. Als einzige Wespenart
fliegen Hornissen auch bei Nacht – dementsprechend können sie sich dann an Partybeleuchtungen, erleuchteten Fenstern oder
Hauseingangsbeleuchtungen sammeln. Hier sollte man die Gelegenheit beim Schopfe packen, unnötige Lichtverschmutzung zu beenden oder zumindest zu begrenzen: Haus- und Wegbeleuchtungen sollten mit Bewegungsmeldern versehen sein, um wirklich nur bei Bedarf zur Verfügung zu stehen. Dauerhafte Beleuchtungen sollten
möglichst schwach ausfallen, beispielsweise durch Verwendung von LED-Strahlern. Unnötig sind Lichtquellen, die ihr Licht ungerichtet abstrahlen, wie Kugelleuchten oder Leuchten mit
Reflektorenschirm. Sie sollten besser gegen zielgerichtete Punktstrahler ersetzt werden. Wer sich an der Lichtfarbe nicht stört, sollte Natriumdampflampen wählen, deren Lichtspektrum für nächtliche Insekten schlecht wahrnehmbar ist. Am besten aber ist es, Lichtquellen wann immer möglich
abzuschalten oder erst in Betrieb zu nehmen, wenn das Fenster geschlossen ist – das gilt auch für den Fernseher.
13. Wespen können
Holzverschalungen oder Holzverkleidungen leicht beschädigen, da sie das Holz als Grundstoff zum Bau ihrer Nester verwenden. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Holzverkleidungen intakt bleiben, sollten Sie diese mit umweltfreundlichen Lacken und Farben
regelmäßig pflegen.
14. Nach den ersten
Frostnächten im Herbst gehen die Wespen ein. Man kann das Nest dann gefahrlos entfernen. Es empfiehlt sich, die Stelle gut zu säubern, denn Wespen orientieren sich am Geruch. Wohnungssuchende Königinnen könnten sonst im nächsten Jahr wieder an der Stelle einfinden, an
der es „nach Wespe riecht“.
15. Falls sich Wespen
an ungünstiger Stelle angesiedelt haben, wenden Sie sich an Fachkundige vor Ort für eine Beratung. Manchmal gibt es sogar die Möglichkeit, ein problematisches Nest schonend umsiedeln zu lassen
anstatt es gleich dem Schädlingsbekämpfer zu überlassen. Falls eine Abtötung unumgänglich ist, wenden Sie sich an ökologisch arbeitende Schädlingsbekämpfer, die sich zum Beispiel am Berufsverbandsiegel des vFöS (Verein zur Förderung der ökologischen
Schädlingsbekämpfung) erkennen lassen. Lassen Sie sich immer erklären und zeigen, welche Mittel der Schädlingsbekämpfer einsetzen will. Insbesondere bei der Abtötung von Wespennestern in
Rollladenkästen kann es zu einer unnötigen Raumluftkontamination kommen, wenn ungeeignete Mittel eingesetzt werden.
16. Übrigens besteht
kein grundsätzlicher Anspruch des Nachbarns auf Entfernung des Nestes.
Man haftet also nicht für das Nest und seine Folgen, es sei denn, man hat es gezielt und bewusst dort angesiedelt.
17. Die meisten
Wespenarten sind kurzzyklisch und ab Ende August wieder verschwunden. Die Nester, die dann noch aktiv sind und wachsen, sind Nester der Deutschen oder der Gemeinen Wespe. Generell kann man sagen,
dass alle Arten, deren Nester man sieht – also freihängend im Gebüsch oder unter dem Schuppendach – den „unproblematischen“ Arten zuzuordnen sind, die frühzeitig verschwinden und die auch keine
Bauschäden verursachen.
18. Wespennester in
Rollladenkästen oder unter Dachziegeln sind in der Regel Nester von
Kurzkopfwespen. Diese können, müssen aber nicht Schäden an der Bausubstanz anrichten. Achten Sie auf das Austragen von Material, wie Dämmung beispielsweise. Ein knabberndes Geräusch ist dahingegen kein Hinweis auf Nagetätigkeit: Wie bei Hornissen betteln
die Larven mit Kratzgeräuschen an den Zellwänden; zudem klingen die Laufgeräusche der Tiere auf den Waben wie Nagen. Allerdings kann es besonders im Herbst dazu kommen, dass die Wespen die Wärme
suchen und in Innenräume kommen.
Hornissen
19.
Hornissen machen keine unmittelbaren Bauschäden durch Benagen, wie das zum Beispiel Wespen tun können. Allerdings koten sie unterhalb des Nestes flüssig ab, dies kann Schäden am
Bauwerk, wie Verfärbung oder Gerüche verursachen. Sofern möglich, bietet sich das Unterstellen eines Eimers oder Wanne mit Katzenstreu an – zumindest sollte man unter dem Nest Befindliches
entfernen oder abdecken.
20. Hornissen genießen durch die Bundesartenschutzverordnung besonderen Schutz. Werden Nester ohne Genehmigung zerstört oder umgesiedelt, kann es zu hohen Geldbußen kommen. Ist die
Umsiedlung eines Hornissennestes notwendig und nur eine Zerstörung sinnvoll, beantragen Sie dies bitte bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auf jeden Fall sollten Sie einen Experten zu
Hilfe bitten.